MDK Prüfnote

Der medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) Nordrhein prüft in regelmäßigen Abständen die Qualität der vollstationären Pflege und der Kurzzeitpflege nach den Vorgaben des §114 Abs. 1 SGB XI. Es handelt sich hierbei um eine übliche Regelprüfung. Im Rahmen der Prüfung wird eine Gruppe von pflegebedürftigen Bewohnern und deren Angehörige mit Hilfe der Vergabe von Noten über die Qualität der Pflege befragt. In das Ergebnis fließen darüber hinaus Noten der Qualitätsüberprüfung in den Bereichen „Pflege und medizinische Versorgung“, „Umgang mit demenziell erkrankten Menschen“, „Betreuung und Alltagsgestaltung“ sowie „Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene“ mit ein. Das daraus abgeleitete rechnerische Gesamtergebnis wird ebenso genannt wie ein Landesdurchschnitt im jeweiligen Bundesland.

Vollstationäre Pflege

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