Pflegegrad beantragen: In sechs Schritten zum Pflegegrad

Der Pflegebedürftigkeitsbegriff bildet die Grundlage

Mit Einführung des dritten Pflegestärkungsgesetzes u.a. werden bei den Pflegekassen keine Pflegestufen sondern Pflegegrade beantragt. Somit ersetzen die neuen fünf Pflegegrade die alten drei Pflegestufen. Darüber hinaus hat sich das Begutachtungsverfahren für die Einstufung in einen Pflegegrad geändert. Für alle Leistungen der Pflegeversicherung bildet der Pflegebedürftigkeitsbegriff (nach SGB XI) die Grundlage. Hieraus ergibt sich ein Pflegegrad und ein entsprechender Umfang auf Pflegeleistungen. Im wesentlichen berücksichtigt der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff drei Elemente: Hierzu zählen geistige, körperliche und psychische Beeinträchtigungen einer Person. Welcher Pflegegrad kommt für Sie in Frage?

Schritt für Schritt zum Antrag eines Pflegegrades

1.) Sollte ein Angehöriger zunehmend oder gar dauerhaft auf Unterstützung im Alltag angewiesen sein oder wird eine beginnende Demenz festgestellt, kann ein Anspruch auf Pflegeleistungen bestehen. Mit dem betreffenden gemeinsam kann dann ein Antrag auf einen Pflegegrad gestellt werden.

2.) Nehmen Sie zu der zuständigen Pflegekasse Ihres Angehörigen Kontakt auf. Hier sind die Varianten Telefon, E-Mail oder Post möglich. Die Pflegekassen sind der entsprechenden Krankenkasse Ihres Angehörigen angeschlossen. Dort beantragen Sie für Ihren Angehörigen Leistungen aus der Pflegeversicherung.

3.) Sie erhalten von der Pflegekasse ein Formular, welches Sie mit Ihrem Angehörigen ausfüllen und von ihm bzw. seinem Bevöllmächtigten unterzeichnen lassen. Reichen Sie den schriftlichen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse ein.

4.) Zur persönlichen Begutachtung des Antragstellers, wird sich bei gesetzlich Versicherten der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) und bei privat Versicherten MEDICPROOF bei dem Antragsteller vorstellen.

5.) Im Anschluss an den Besuch des Gutachters erhält der Antragsteller einen Bescheid von der Pflegekasse über den zugewiesenen Pflegegrad.

6.) Sollte der Antragsteller fälschlicherweise keinen Pflegegrad erhalten bzw. ein zu geringer Pflegegrad anerkannt worden sein, so können Sie Widerspruch gegen die Entscheidung der Pflegekasse einlegen. Fordern Sie dafür das Gutachten des MDK bzw. der MEDICPROOF an.